Eventerprise BV
Artikel 1 Definitionen
Eventerprise BV, mit eingetragenem Sitz in Amsterdam und Geschäftssitz in Strandgaperweg 20, 8256 PZ Biddinghuizen (KvK-Nummer: 56395450).
Besucher: die natürliche Person, die eine Eintrittskarte für eine von Eventerprise BV organisierte Veranstaltung gekauft hat und/oder besitzt und dadurch das Recht auf Zugang zu dieser Veranstaltung hat;
Vertrag: der zwischen Eventerprise BV und dem Besucher geschlossene Vertrag
(Öffentliche) Veranstaltung: eine von Eventerprise BV organisierte Veranstaltung
Eintrittskarte: ein Dokument und/oder ein Barcode, das/die von Eventerprise BV (oder auf Anweisung von Eventerprise BV von einem externen Ticketunternehmen) ausgestellt wird/werden, das/der Zugang zu der Veranstaltung gewährt und den Inhaber zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.
Veranstaltung;
Veranstaltungsort: der Ort, an dem die Veranstaltung stattfindet, einschließlich des gesamten Geländes, der Zufahrtswege, Plätze und Felder, die ihn umgeben;
Publikum: alle Zuschauer, Zuhörer und/oder Dritte, die bei der Veranstaltung anwesend sind.
Artikel 2 Anwendbarkeit der Bedingungen
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und alle Verträge, einschließlich aller Dienstleistungen, Handlungen, Lieferungen und Aktivitäten von Eventerprise BV im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für den Vertrag, wenn dieser über eine von Eventerprise BV beauftragte offizielle (Vorverkaufs-)Organisation abgeschlossen wird und/oder der Besucher eine Eintrittskarte über diese kauft.
2.3 Die Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen von Besuchern wird ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, Eventreprise hat dem schriftlich zugestimmt.
2.4 Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn und soweit Eventerprise BV ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Eine von Eventerprise BV ausdrücklich schriftlich akzeptierte Abweichung gilt nur für den Vertrag, in Bezug auf den Eventerprise BV die Abweichung akzeptiert hat.
Artikel 3 Zustandekommen von Verträgen
3.1 Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Besucher eine Eintrittskarte für die Veranstaltung kauft und/oder bestellt, unabhängig von der Vorverkaufsadresse und/oder in dem Moment, in dem der Besucher eine Eintrittskarte auf eine andere Weise erhält.
Artikel 4 Eintrittskarte
4.1 Die Eintrittskarte ist und bleibt zu jeder Zeit Eigentum von Eventerprise BV.
4.2 Die Eintrittskarte wird einmalig ausgestellt und berechtigt eine Person zum Zutritt zu der Veranstaltung.
4.3 Die Eintrittskarte ist streng persönlich und gewährt nur der Person Zugang, die die Eintrittskarte zum ersten Mal zu Beginn und/oder am Eingang der Veranstaltung vorlegt.
4.4 Die Eintrittskarte gewährt Besuchern, die älter als 18 (in Worten: achtzehn) Jahre sind, Zutritt zur Veranstaltung, sofern nicht anders vereinbart.
4.5 Ab dem Zeitpunkt, an dem die Eintrittskarte an den Besucher ausgegeben wird, liegt das Risiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Missbrauch beim Besucher.
4.6 Eventerprise BV garantiert die Gültigkeit einer Eintrittskarte nur dann, wenn diese bei einer offiziellen, von Eventerprise BV anerkannten Verkaufs- oder Vorverkaufsadresse gekauft und/oder bestellt wurde. Die Beweislast diesbezüglich liegt beim Besucher.
4.7 Eventerprise BV behält sich das Recht vor, die Anzahl der Eintrittskarten, die pro Person reserviert werden können, zu begrenzen, unabhängig davon, ob dies der Fall ist oder nicht.
4.8 Eine Gruppenreservierung kann nicht mehr storniert werden, nachdem die Reservierung unterzeichnet wurde. Eine Verringerung der Gästezahl kann bis spätestens 10 Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich erfolgen, wenn die Gesamtänderung nicht mehr als 10% der ursprünglichen Anzahl beträgt. Eine Verringerung der Teilnehmerzahl nach diesem Zeitpunkt führt nicht zu einer Rückerstattung des Eintrittspreises.
4.9 Die auf der Eintrittskarte angegebenen Anfangszeiten können sich ändern.
Artikel 5 Verbot des Verkaufs oder Weiterverkaufs
5.1 Es ist dem Besucher nicht gestattet, eine Eintrittskarte an einen Dritten (weiter-)zu verkaufen und/oder Dritten Eintrittskarten zu einem kommerziellen Zweck anzubieten oder (weiter-)zu verkaufen, außer mit schriftlicher Zustimmung von Eventerprise BV.
5.2 Wenn Eventerprise BV begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass ein Besucher nicht der ursprüngliche Käufer der Eintrittskarte ist und/oder die Eintrittskarte verkauft oder weiterverkauft wurde und/oder die Eintrittskarte gefälscht ist, behält sich Eventerprise BV das Recht vor, dem betreffenden Besucher den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern, ohne zur Zahlung des Eintrittspreises verpflichtet zu sein.
Artikel 6 Pflichten des Besuchers
6.1 Der Besucher ist verpflichtet, alle am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten und allen Anweisungen des anwesenden Personals, des Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr, der Polizei und anderer befugter Personen Folge zu leisten.
6.2 Der Besucher ist verpflichtet, bei allen Durchsuchungen am Eingang und während der Veranstaltung zu kooperieren.
6.3 Der Besucher muss im Besitz einer gültigen und unbeschädigten Eintrittskarte sein, die er auf erste Aufforderung von Eventerprise BV und/oder dem Personal vor Ort am Eingang und/oder während der Veranstaltung vorzeigen muss.
6.4 Besucher sind verpflichtet, sich am Eingang und/oder während der Veranstaltung auf erste Aufforderung von Eventerprise BV und/oder Personal am Veranstaltungsort mit einem gültigen Ausweis auszuweisen.
6.5 Besuchern ist es nicht gestattet, professionelle Aufnahmegeräte zur Veranstaltung und/oder in die Location mitzubringen. Wenn der Besucher professionelle Aufnahmegeräte zur Veranstaltung und/oder zum Veranstaltungsort mitbringt, ist Eventerprise BV berechtigt, diese Geräte für die Dauer der Veranstaltung zu beschlagnahmen und bereits gemachte Aufnahmen zu löschen. Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart und über die Website der Veranstaltung mitgeteilt.
6.6 Es ist dem Besucher nicht gestattet, die Veranstaltung in ihrer Gesamtheit und/oder die in ihrer Gesamtheit aufgeführten Werke in irgendeiner Weise aufzuzeichnen/zu filmen. Wenn der Besucher dagegen verstößt, hat Eventerprise BV das Recht, diese Aufnahmen/Filme zu beschlagnahmen und nach eigenem Ermessen zu vernichten, zu verwenden und/oder zu verwerten. Die Aufnahmen, die der Besucher von einem Teil der Veranstaltung und/oder einem Teil der dargebotenen Werke mit Hilfe von nicht-professionellen Aufnahmegeräten macht, sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen vom Besucher in keiner Weise verwertet und/oder veröffentlicht werden.
6.7 Es ist dem Besucher nicht gestattet, Speisen, Getränke, Alkohol, Drogen, Haustiere oder andere Tiere, Glaswaren, Plastik, Dosen, Feuerwerkskörper, Waffen, Schirme, Banner, Fahnen, andere gefährliche Gegenstände und Gegenstände, die eine Lärmbelästigung für die Veranstaltung und/oder den Veranstaltungsort darstellen, mitzubringen.
6.8 Einem Besucher ist es nicht gestattet, andere Besucher und das während der Veranstaltung anwesende Personal zu belästigen und/oder zu behindern. Einem Besucher ist es auch nicht gestattet, sich während der Veranstaltung und/oder am Veranstaltungsort in einem Zustand öffentlicher Trunkenheit zu befinden und/oder außerhalb der dafür vorgesehenen öffentlichen Toiletten zu urinieren.
6.9 Wenn ein Besucher den Veranstaltungsort während der Veranstaltung verlässt, erlischt die Gültigkeit der Eintrittskarte.
Artikel 7 Rechte von Eventerprise BV
7.1 Eventerprise BV behält sich das Recht vor, dem Besucher vor und während der Veranstaltung den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern und/oder den Besucher von der Veranstaltung zu verweisen, wenn Eventerprise BV dies aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung für erforderlich hält.
7.2 Wenn der Besucher einer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht nachkommt, ist Eventerprise BV berechtigt, die Eintrittskarte für ungültig zu erklären und/oder dem Besucher den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern und/oder den Besucher von der Veranstaltung zu verweisen, ohne dass er verpflichtet ist, dem Besucher den Eintrittspreis zu erstatten.
7.3 Die während der Veranstaltung erworbenen Konsumationsgutscheine und/oder Wertmarken sind nur während der Veranstaltung gültig.
7.4 Eventerprise BV ist berechtigt, die Veranstaltung bei unzureichendem Interesse zu verlegen oder abzusagen. Wenn Eventerprise BV die Veranstaltung bei unzureichendem Interesse absagt, ist Eventerprise BV verpflichtet, dem Besucher den auf der Eintrittskarte angegebenen Eintrittspreis zu erstatten, unabhängig von dem Preis, den der Besucher für die Eintrittskarte bezahlt hat. Dieses Recht auf Rückerstattung an den Besucher besteht acht Wochen lang, gerechnet ab dem Datum, an dem die stornierte Veranstaltung an einer (Vor-)Verkaufsadresse nach Vorlage einer gültigen, unbeschädigten Eintrittskarte stattfinden würde. Servicegebühren sind in dieser Rückerstattung nicht enthalten und werden nicht zurückerstattet. Der Besucher hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatzeinlass zu einer anderen Veranstaltung, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
Artikel 8 Haftung und Entschädigung
8.1 Die Teilnahme an der Veranstaltung und/oder das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Besuchers, unter der Voraussetzung, dass Eventerprise BV nicht für Hörschäden, Sehschäden/Blindheit, andere körperliche Verletzungen und Sachschäden, wie z.B. Kleidung, haftet, unabhängig davon, ob diese vom Publikum verursacht wurden oder nicht.
8.2 Eventerprise BV haftet nur für Schäden von Besuchern, die die Folge eines Mangels sind, der Eventerprise BV bei der Erfüllung des Vertrages zuzuschreiben ist.
8.3 Die Gesamthaftung von Eventerprise BV wegen zurechenbarer Mängel bei der Erfüllung des Vertrages beschränkt sich auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens, wobei diese Haftung jederzeit auf den Betrag begrenzt ist, der von der gesetzlichen Haftpflichtversicherung von Eventerprise BV ausgezahlt wird.
8.4 Die Haftung von Eventerprise BV für indirekten Schaden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen.
8.5 Eine Bedingung für das Entstehen eines Rechts auf Schadenersatz ist immer, dass der Abnehmer den Schaden innerhalb von 48 Stunden nach seinem Auftreten schriftlich bei Eventerprise BV meldet.
8.6 Für den Fall, dass Eventerprise BV direkt oder indirekt Untergebene von Eventerprise BV, Nicht-Untergebene, Hilfspersonen und/oder andere Personen mit der Ausführung des Vertrages beauftragt, ist jede Haftung von Eventerprise BV gemäß Artikel 6:76 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, Artikel 6:170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, Artikel 6:171 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und Artikel 6:172 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen und haftet Eventerprise BV nicht für Schäden, die von diesen Personen verursacht werden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der leitenden Angestellten von Eventerprise BV vor.
8.7 Eventerprise BV wird sich bemühen, dass die Veranstaltung so weit wie möglich in Übereinstimmung mit dem angekündigten Zeitplan durchgeführt wird. Eventerprise BV haftet nicht für Abweichungen davon und für eventuelle Schäden, die dem Besucher daraus entstehen können.
8.8 Für den Fall, dass der Besucher die Eintrittskarte bei einem Dritten – der nicht Eventerprise BV ist – kauft und dieser Dritte dem Besucher die Eintrittskarten aus irgendeinem Grund nicht zustellt, haftet die Eventerprise BV-Gruppe in keiner Weise, weder für die Erstattung der vom Besucher bereits bezahlten Eintrittskarten noch für die nachträgliche Zustellung einer Ersatz-Eintrittskarte.
8.9 Der Besucher stellt Eventerprise BV von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schäden frei, für die der Besucher diesen Dritten gegenüber gesetzlich haftet. Der Besucher ist verpflichtet, der Eventerprise BV jeden Schaden, einschließlich aller der Eventerprise BV entstandenen Rechtskosten, zu ersetzen, der sich aus der Inanspruchnahme durch diese Dritten ergeben könnte.
Artikel 9 Höhere Gewalt
9.1 Im Falle von höherer Gewalt ist Eventerprise BV berechtigt, die Veranstaltung zu verlegen oder zu stornieren.
9.2 Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, der unabhängig von der Kontrolle von Eventerprise BV ist und durch den die Erfüllung von Verpflichtungen von Eventerprise BV gegenüber dem Besucher ganz oder teilweise verhindert wird oder durch den die Einhaltung von Verpflichtungen nicht möglich ist von Eventerprise BV vernünftigerweise erwartet werden kann, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf: nicht zurechenbares Versäumnis von Eventerprise BV oder von Personen, die von Eventerprise BV bei der Erfüllung des Vertrags eingesetzt werden, wie etwa Gehilfen und Auftragnehmer von Eventerprise BV, Streik, Arbeitsausschluss, Krankheit, Transportprobleme, Maschinenausfall, Verkehrsstörungen, Energieunterbrechungen, Lieferprobleme, geänderte Vorschriften, staatliche Maßnahmen, Terrorismus (Bedrohung), Tod eines Mitglieds der königlichen Familie, Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Lieferanten von Eventerprise BV, Störungen in Produktion, extreme Wetterbedingungen, Frost, Naturkatastrophen, Krieg und/oder Kriegsgefahr, Störungen in der regelmäßigen Lieferung von Waren, die von Lieferanten oder Dritten zu liefern sind, sowie Wasser- und Energieversorgung und/oder Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls des Künstlers am Tag der Aufführung und/oder Veranstaltung; Tod eines Familienmitglieds des Künstlers; die vorübergehende oder dauerhafte Auflösung des Künstlers (der Gruppe); die Umstände, aufgrund derer der Künstler den Veranstaltungsort nicht rechtzeitig erreichen kann (z. B. bei extremen Wetterbedingungen, einem Verkehrsunfall oder Stau) und/oder aufgrund derer die Veranstaltung nicht rechtzeitig stattfinden kann verantwortungsvolle Art und Weise.
9.3 Wenn Eventerprise BV die Veranstaltung im Falle höherer Gewalt absagt, ist Eventerprise BV verpflichtet, dem Besucher den auf der Eintrittskarte angegebenen Eintrittspreis zu erstatten, unabhängig vom Preis, den der Besucher für die Eintrittskarte bezahlt hat. Dieser Rückerstattungsanspruch des Besuchers besteht für die Dauer von acht Wochen ab dem Datum, an dem die abgesagte Veranstaltung an einer (Vor-)Verkaufsadresse nach Vorlage einer gültigen, unbeschädigten Eintrittskarte stattfinden würde. Servicegebühren sind in dieser Rückerstattung nicht enthalten und werden nicht erstattet. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Besuchers auf Ersatzzutritt zu einer anderen Veranstaltung.
9.4 Wenn Eventerprise BV die Veranstaltung im Falle höherer Gewalt auf einen anderen Termin verlegt, ist die Eintrittskarte für diesen neuen Termin gültig. Sollte der Besucher am neuen Termin nicht teilnehmen können, hat er das Recht, eine Rückerstattung des Eintrittspreises zu verlangen. In diesem Fall ist Eventerprise BV verpflichtet, dem Besucher den auf der Eintrittskarte angegebenen Eintrittspreis zu erstatten, unabhängig vom Preis, den der Besucher für die Eintrittskarte bezahlt hat. Dieser Rückerstattungsanspruch des Besuchers besteht vier Wochen lang ab dem Datum, an dem die abgesagte Veranstaltung an einer (Vor-)Verkaufsadresse nach Vorlage einer gültigen, unbeschädigten Eintrittskarte stattfinden würde. Servicegebühren sind in dieser Rückerstattung nicht enthalten und werden nicht erstattet. Ein Anspruch des Besuchers auf Ersatzzutritt zu einer anderen Veranstaltung besteht in diesem Fall nicht.
Artikel 10 Strafklausel
Im Falle eines Verstoßes gegen eine Verpflichtung des Besuchers gemäß Artikel 5 schuldet der Besucher, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, der Eventerprise BV für jeden Verstoß eine freiwillige Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 pauschal und € 1.000,00 pro (wieder) verkaufter Eintrittskarte, unbeschadet aller anderen Rechte, die der Eventerprise BV zustehen, wie z.B. das Recht auf Schadensersatz.
Artikel 11 Personenbezogene Daten
Wenn Eventerprise BV personenbezogene Daten von Besuchern verarbeitet, tut Eventerprise BV dies in Übereinstimmung mit dem niederländischen Allgemeinen Datenschutzgesetz (AVG).
Artikel 12 Nichtigkeit
Die Nichtigkeit irgendeiner Bestimmung des Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen des Vertrages. Im Falle der Nichtigkeit einer Bestimmung werden die Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand der betreffenden Bestimmung eine weitere Vereinbarung treffen, die dem Willen der Parteien so weit wie möglich nahe kommt.
Artikel 13 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Auf den Vertrag ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Sofern nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes vorschreiben, ist das Landgericht Zwolle in erster Instanz für die Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Vertrag zuständig, unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, den Auftraggeber vor einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.
Allgemeine Bedingungen erstellt am Mittwoch, 31. Oktober 2023
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Roos Driessen und Eva Gutteridge
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